Die Anzahl geflüchteter Menschen, die in Deutschland eine neue Heimat und eine Perspektive suchen, ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Damit hat sich die Nachfrage an qualifizierten Lehrkräften für Deutsch als Fremdsprache (DaF) und Deutsch als Zweitsprache (DaZ) erhöht. Die Fachhochschule des Mittelstands (FHM) bietet eine berufsbegleitende, achtmonatige Weiterbildung zur DaF-/DaZ-Lehrkraft an.
Online-University |
1.990,00 € |
auch in acht Raten à 248,75 € zahlbar* |
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Allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder Berufsausbildung mit Berufserfahrung
Institut für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung (IWK)
marcella.mueller@fh-mittelstand.de
Fon: +49 521 96655-217
Mit dem Bildungscheck, finanziert durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF), fördert das Land NRW die Beteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben an beruflicher Weiterbildung. Im Fokus stehen dabei vor allem geringqualifizierte und weiterbildungsferne Beschäftigte.
Kosten für berufliche Weitebildungen können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Arbeitnehmer können bis zu einem Betrag von 1.000 Euro pro Jahr die Werbungskostenpauschale in Ansatz bringen, ohne dass die Ausgaben nachzuweisen sind. Weitere Informationen gibt es beim Finanzministerium NRW.
Du hast die Möglichkeit Dir einen Teil der Kosten für Deine Weiterbildung vom BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) erstatten zu lassen.
Für eine Rückerstattung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
„Die Kostenerstattung ist an dieselben Voraussetzungen und Höchstgrenzen gebunden, die auch für Kostenerstattung der Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte im Bereich Deutsch als Zweitsprache gelten. Grundlage einer Kostenerstattung ist ein Bescheid des Bundesamtes, in dem die antragstellende Person vor der Teilnahme an dem Zertifikatslehrgang auf das Erfordernis einer Zusatzqualifizierung hingewiesen worden ist. Das Antragsformular finden Sie unter folgendem Link: www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Integrationskurse/Lehrkraefte/630-107_antrag-zulassung-lehrkraefte-pdf.pdf
Eine im Zeitraum vom 01.09.2015 bis zum 30.09.2018 zugelassene Lehrkraft muss innerhalb von 18 Monaten – gerechnet ab dem Datum des Zulassungsbescheids – mindestens 900 UE als Lehrkraft in Integrationskursen/Berufssprachkursen des Bundesamtes absolviert haben. Eine im Zeitraum vom 01.10.2018 bis zum 30.06.2021 zugelassene Lehrkraft kann coronabedingt die 900 UE innerhalb von 30 Monaten erbringen – gerechnet ab dem Datum des Zulassungsbescheids. Eine ab dem 01.07.2021 zugelassene Lehrkraft kann die 900 UE innerhalb von 24 Monaten erbringen – gerechnet ab dem Datum des Zulassungsbescheids.
Eine Rückerstattung kommt nur in den Fällen in Frage, in denen die Kosten nicht bereits von anderer Seite (z.B. BA, Jobcenter, Kursträger) übernommen worden sind. Hotel- und Reisekosten werden nicht erstattet.“
Für die Rückerstattung der Kosten musst Du einen Antrag beim BAMF stellen. Diesen findest Du hier.
Unsere Weiterbildung wird vom BAMF als einschlägig anerkanntes (Hochschul)-Zertifikat DaF/DaZ als Äquivalenz zur Zusatzqualifizierung anerkannt. Deshalb darfst Du in dem Formular für die Rückerstattung der Kosten die Ankreuzfelder bei Pflichtmodulen und Wahlmodulen freilassen.
Bitte wende Dich bei weiteren Fragen bezüglich der Rückerstattung der Kosten direkt an das BAMF:
Telefon: 0911 / 943-0
Um Geflüchtete in die Gesellschaft und Wirtschaft eingliedern zu können, ist es wichtig, dass sowohl alltägliche Lebenssituationen als auch berufliche Arbeitssituationen sprachlich aufbereitet werden. Dabei bildet das Erlernen der deutschen Sprache einen der wichtigsten Grundsteine. Für den Sprachunterricht werden insbesondere Lehrkräfte nachgefragt, die die Zusatzqualifikation „Deutsch als Fremdsprache“ bzw. „Deutsch als Zweitsprache“, kurz DaF oder DaZ, mitbringen.
In der Weiterbildung werden interkulturelle und pädagogische Kompetenzen für das fachgerechte Unterrichten in Integrationskursen vermittelt. Ziel ist es methodisch-didaktische Kenntnisse für den Fremdsprachenunterricht zu vermitteln. Das schließt die grundlegende Wissensvermittlung beim Spracherwerb für DaF-/DaZ-Lerner ein. Um als Lehrkraft in Integrationskursen unterrichten zu können, benötigst Du eine Zulassung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Um diese Zulassung zu erhalten, sind bestimmte Kriterien nachzuweisen – unser einschlägig anerkanntes (Hochschul)-Zertifikat DaF/DaZ ist ein möglicher Baustein, da dieses als Äquivalenz zur Zusatzqualifizierung vom BAMF anerkannt wird. Selbstverständlich kannst Du nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung auch die deutsche Sprache im Ausland unterrichten. Die Fachhochschule des Mittelstands (FHM) hat bereits seit vielen Jahren Erfahrung im Bereich der Arbeit mit ausländischen Studierenden und bildet zudem seit dem Jahr 2015 Integrationsmanager*in aus. Die Dozierenden im Rahmen der akademischen Weiterbildung „DaF-/DaZ-Lehrkraft (FHM)“ verfügen demnach über weitreichende Erfahrungen - sowohl in der fremdsprachlichen Lehre als auch auf dem Feld des interkulturellen Kompetenzerwerbs.
Die akademische Weiterbildung qualifiziert nicht nur für den Unterricht im Migrationsbereich in deutschsprachigen Ländern, sondern auch für Lehrtätigkeiten im Ausland. So kannst Du nach erfolgreichem Abschluss der akademischen Weiterbildung beispielsweise an Sprach-, Volkshochschulen und Kulturzentren oder im Ausland unterrichten.
Zulassung als Lehrkraft in Integrationskursen
Bitte reiche Deinen Antrag auf Zulassung als Lehrkraft in Integrationskursen rechtzeitig beim Bundesamt für Migration und Flüchtling (BAMF) ein und denk daran, dass die Bearbeitung bis zu sechs Wochen dauern kann. Die Dokumente für die Antragsstellung findesz Du auf der Seite des BAMF:
Theoretische Grundlagen
Theorien der Fremdsprachenlehr und lernforschung
Modelle interkultureller Kommunikation und interkulturellen Lernens
Methodik Didaktik DaF
Sprachdidaktik
Grammatikvermittlung
Unterrichtsmethodik
Alphabetisierung
Sprachdiagnostik bei mehrsprachigen Lernern
Schrifterwerb mit kognitiven und motorischen Aspekten
Praxis-Transfer
Unterrichtsbeobachtung und -beurteilung im Rahmen der angebotenen Hospitationen
Planung und Durchführung einer eigens gestalteten Unterrichtseinheit
Die erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Weiterbildung wird durch ein Hochschulzertifikat der Fachhochschule des Mittelstands bescheinigt. Es werden insgesamt 28 ECTS-Punkte vergeben.
Auf Grundlage des Zertifikats in Verbindung mit einem Hochschulabschluss kann eine Zulassung als Lehrkraft für Integrationskurse beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach §15, Abs. 1 IntV beantragt werden. Informationen hierzu findest Du auf den Internet-Seiten des BAMF unter "Infothek", "Informationen für Lehrkräfte".
In Deinem Unternehmen hast Du gleich für verschiedene Personen den Bedarf einer Weiterbildung? Dann spare Zeit und Aufwand. Wenn gewünscht, passen wir die Inhalte Deinen spezifischen Bedürfnissen im Unternehmen an und kommen mit unserem qualifizierten Dozierendenteam in Dein Unternehmen. Du profitierst außerdem von unserem Gruppenvorteil und erhältst einen exklusiven Preisnachlass.
Do., 01.06.2023 Start der Online-Weiterbildung "Fachkraft für berufliche Ortientierung (FHM)"