Die Anzahl geflüchteter Menschen, die in Deutschland eine neue Heimat und eine Perspektive suchen, ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Damit hat sich die Nachfrage an qualifizierten Lehrkräften für Deutsch als Fremdsprache (DaF) und Deutsch als Zweitsprache (DaZ) erhöht. Die Fachhochschule des Mittelstands (FHM) bietet ein berufsbegleitendes, achtmonatiges Zertifikatsstudium zur DaF-/DaZ-Lehrkraft an.

Alle Details zu Deinem Studium!

Fernstudium

Dauer

8 Monate

Studienstart

März, Oktober

Studiengebühren

Online-University

1.750,00 €

auch in acht Raten à 218,75 € zahlbar*

Credits

28

Voraussetzungen

Allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder Berufsausbildung mit Berufserfahrung

* Fördermöglichkeiten

Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen

Mit dem Bildungscheck, finanziert durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF), fördert das Land NRW die Beteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben an beruflicher Weiterbildung. Im Fokus stehen dabei vor allem geringqualifizierte und weiterbildungsferne Beschäftigte.

Wer wird gefördert?

  • Beschäftigte, Beschäftigte in Elternzeit (Unternehmensgröße max. 249 Beschäftigte)
  • Berufsrückkehrende (spezielle Voraussetzungen)
  • Unternehmen in NRW, max. 249 Beschäftigte

Unter welchen Bedingungen?

  • Obligatorische Beratung, Anspruch alle zwei Kalenderjahre, nur für: Zugewanderte bzw. Menschen mit Migrationshintergrund (selbst oder ein Elternteil aus dem Ausland zugewandert), Beschäftigte ohne Berufsschulabschluss, Un- oder Angelernte oder länger als vier Jahre nicht im Ausbildungsberuf tätig, Ältere ab 50 Jahren, atypische Beschäftigte. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei Alleinstehenden 30.000,- €, bei gemeinsamer Veranlagung 60.000,- € nicht überschreiten. An Betriebe können im Zeitraum von zwei Kalenderjahren bis zu zehn Bildungsschecks ausgegeben werden: für Beschäftigte, deren Arbeitnehmerbrutto 39.000,- €/Jahr nicht übersteigt.

Wie hoch ist die Förderung?

  • 50 Prozent der Weiterbildungskosten, max. 500,- €

Eigenanteil

  • Beschäftigte (im individuellen Zugang) oder Unternehmen (im betrieblichen Zugang)

Wer fördert?

Antragsverfahren

Begabtenförderung berufliche Bildung/Gesundheitsberufe

Wer wird gefördert?

Förderinhalte

  • Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen
  • Berufsbegleitendes Studium, das fachlich auf der Berufsausbildung aufbaut

Unter welchen Bedingungen?

  • Berufsanfänger(innen) nach dualer Berufsausbildung, max. Alter 28 Jahre, Erfüllung der Kriterien „begabt"

Wie hoch ist die Förderung?

  • Zuschüsse von insgesamt 6.000,- EUR für förderfähige Weiterbildungen, jährlich 2.000,- EUR – bei einem Eigenanteil von höchstens 180,- EUR pro Jahr

Eigenanteil

  • Übernahme durch Beschäftigte/Unternehmen

Wer fördert?

Weitere Informationen

Steuerliche Vergünstigungen

Kosten für berufliche Weitebildungen können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Arbeitnehmer können bis zu einem Betrag von 1.000 Euro pro Jahr die Werbungskostenpauschale in Ansatz bringen, ohne dass die Ausgaben nachzuweisen sind. Weitere Informationen gibt es beim Finanzministerium NRW.

Erstattung der Kosten der Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte im Bereich Deutsch als Fremdsprache/Zweitsprache

Sie haben die Möglichkeit sich einen Teil der Kosten für Ihre Weiterbildung vom BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) erstatten zu lassen.

Für eine Rückerstattung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

„Die Kostenerstattung ist an dieselben Voraussetzungen und Höchstgrenzen gebunden, die auch für Kostenerstattung der Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte im Bereich Deutsch als Zweitsprache gelten. Grundlage einer Kostenerstattung ist ein Bescheid des Bundesamtes, in dem die antragstellende Person vor der Teilnahme an dem Zertifikatslehrgang auf das Erfordernis einer Zusatzqualifizierung hingewiesen worden ist.  (Informationen zur Zulassung von Lehrkräften der Integrationskurse finden Sie unter: https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/TraegerLehrFachkraefte/LehrFachkraefte/ZusatzqualifizierungLehrkraefte/ZusatzqualifizierungDaFDaZ/zusatzqualifizierung-daf-daz-node.html und das Antragsformular unter: www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Integrationskurse/Lehrkraefte/630-107_antrag-zulassung-lehrkraefte-pdf.pdf

Eine im Zeitraum vom 01.09.2015 bis zum 30.09.2018 zugelassene Lehrkraft muss innerhalb von 18 Monaten – gerechnet ab dem Datum des Zulassungsbescheids – mindestens 900 UE als Lehrkraft in Integrationskursen/Berufssprachkursen des Bundesamtes absolviert haben. Eine im Zeitraum vom 01.10.2018 bis zum 30.06.2021 zugelassene Lehrkraft kann coronabedingt die 900 UE innerhalb von 30 Monaten erbringen – gerechnet ab dem Datum des Zulassungsbescheids. Eine ab dem 01.07.2021 zugelassene Lehrkraft kann die 900 UE innerhalb von 24 Monaten erbringen – gerechnet ab dem Datum des Zulassungsbescheids.

Eine Rückerstattung kommt nur in den Fällen in Frage, in denen die Kosten nicht bereits von anderer Seite (z.B. BA, Jobcenter, Kursträger) übernommen worden sind. Hotel- und Reisekosten werden nicht erstattet.“ 

Für die Rückerstattung der Kosten müssen Sie einen Antrag beim BAMF stellen. Diesen finden Sie hier: www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Integrationskurse/Lehrkraefte/630-203-antrag-rueckerstattung-kosten-zusatzqualifizierung-daz-pdf.pdf

Unsere Weiterbildung wird vom BAMF als einschlägig anerkanntes (Hochschul)-Zertifikat DaF/DaZ als Äquivalenz zur Zusatzqualifizierung anerkannt. Deshalb dürfen Sie in dem Formular für die Rückerstattung der Kosten die Ankreuzfelder bei Pflichtmodulen und Wahlmodulen freilassen.

Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen bezüglich der Rückerstattung der Kosten direkt an das BAMF:

Telefon: 0911 / 943-0

Kontaktformular: https://www.bamf.de/DE/Service/Kontakt/kontakt-formular-node.html

Downloads zur Weiterbildung

Um die Flüchtlinge in die Gesellschaft und Wirtschaft eingliedern zu können, ist es wichtig, dass sowohl alltägliche Lebenssituationen als auch berufliche Arbeitssituationen sprachlich aufbereitet werden. Dabei bildet das Erlernen der deutschen Sprache einen der wichtigsten Grundsteine. Für den Sprachunterricht werden insbesondere Lehrkräfte nachgefragt, die die Zusatzqualifikation „Deutsch als Fremdsprache“ bzw. „Deutsch als Zweitsprache“, kurz DaF oder DaZ, mitbringen.

Im Studium werden interkulturelle und pädagogische Kompetenzen für das fachgerechte Unterrichten in Integrationskursen vermittelt. Ziel des FHM-Zertifikatsstudiums ist es, methodisch-didaktische Kenntnisse für den Fremdsprachenunterricht zu vermitteln. Das schließt die grundlegende Wissensvermittlung beim Spracherwerb für DaF-/DaZ-Lerner ein. Um als Lehrkraft in Integrationskursen unterrichten zu können, benötigen Sie eine Zulassung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Um diese Zulassung zu erhalten, sind bestimmte Kriterien nachzuweisen – unser einschlägig anerkanntes (Hochschul)-Zertifikat DaF/DaZ ist ein möglicher Baustein, da dieses als Äquivalenz zur Zusatzqualifizierung vom BAMF anerkannt wird. Selbstverständlich können Sie nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung auch die deutsche Sprache im Ausland unterrichten. Die Fachhochschule des Mittelstands (FHM) hat bereits seit vielen Jahren Erfahrung im Bereich der Arbeit mit ausländischen Studierenden und bildet zudem seit dem Jahr 2015 Integrationsmanager aus. Die Dozenten im Rahmen der akademischen Weiterbildung „DaF-/DaZ-Lehrkraft (FHM)“ verfügen demnach über weitreichende Erfahrungen - sowohl in der fremdsprachlichen Lehre als auch auf dem Feld des interkulturellen Kompetenzerwerbs.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag auf Zulassung als Lehrkraft in Integrationskursen rechtzeitig beim Bundesamt für Migration und Flüchtling (BAMF) ein und denken Sie daran, dass die Bearbeitung  bis zu sechs Wochen dauern kann. Die Dokumente für die Antragsstellung finden Sie auf der Seite des BAMF:

Auszüge aus der DaF-/DaZ-Weiterbildung:
Was ist Didaktik?

Veranstaltungen

  • Fr., 03.03.2023 Start der Online-Weiterbildung "DaF-/DaZ-Lehrkraft (FHM)"
  • Do., 16.03.2023 Start der Online-Weiterbildung "Fachkraft berufliche Rehabilitation (FHM)“
  • Fr., 14.04.2023 Start der Online-Weiterbildung "Nachhaltigkeitsmanager/in (FHM)"
  • Fr., 21.04.2023 Start der Weiterbildung "Case Management im Gesundheits- und Sozialwesen (FHM/DGCC)" am Standort in Bielefeld
  • Fr. 05.05.2023 Start der Online-Weiterbildung "Personalbetriebswirt/in (FHM)"

Aktuelles aus der Weiterbildung

Informationen zur Weiterbildung
DaF-/DaZ-Lehrkraft (FHM)

Perspektiven

Das Zertifikatsstudium qualifiziert nicht nur für den Unterricht im Migrationsbereich in deutschsprachigen Ländern, sondern auch für Lehrtätigkeiten im Ausland. So können Sie nach erfolgreichem Abschluss der akademischen Weiterbildung beispielsweise an Sprach-, Volkshochschulen und Kulturzentren oder im Ausland unterrichten.

Auszug aus den Studieninhalten

Theoretische Grundlagen

  • Theorien der Fremdsprachenlehr und lernforschung
  • Modelle interkultureller Kommunikation und interkulturellen Lernens

 

Methodik Didaktik DaF

  • Sprachdidaktik
  • Grammatikvermittlung
  • Unterrichtsmethodik

 

Alphabetisierung

  • Sprachdiagnostik bei mehrsprachigen Lernern
  • Schrifterwerb mit kognitiven und motorischen Aspekten

 

Praxis-Transfer

  • Unterrichtsbeobachtung und -beurteilung im Rahmen der angebotenen Hospitationen
  • Planung und Durchführung einer eigens gestalteten Unterrichtseinheit

Abschluss

Die erfolgreiche Teilnahme an allen Lehrveranstaltungen des Zertifikatsstudiums wird durch ein Hochschulzertifikat der Fachhochschule des Mittelstands bescheinigt. Es werden insgesamt 28 ECTS-Punkte vergeben.

Auf Grundlage des Zertifikats in Verbindung mit einem Hochschulabschluss kann eine Zulassung als Lehrkraft für Integrationskurse beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach §15, Abs. 1 IntV beantragt werden. Informationen hierzu finden Sie auf den Internet-Seiten des BAMF unter "Infothek", "Informationen für Lehrkräfte".

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In Ihrem Unternehmen haben Sie gleich für verschiedene Personen den Bedarf einer Weiterbildung? Dann sparen Sie Zeit und Aufwand. Wenn gewünscht, passen wir die Inhalte Ihren spezifischen Bedürfnissen im Unternehmen an und kommen mit unserem qualifizierten Dozententeam in Ihr Unternehmen. Sie profitieren außerdem von unserem Gruppenvorteil und erhalten einen exklusiven Preisnachlass.

Details

Ihre Ansprechpartner

Marcella Müller

Marcella Müller

Institut für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung (IWK)
marcella.mueller@@fh-mittelstand.de
Fon: +49 521 96655-217

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