Bachelor-Studiengänge
in der FHM Online-University

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Das Bachelor-Fernstudium,
individuell auf Dich zugeschnitten.

Du stehst bereits im Berufsleben, hast eine Ausbildung absolviert und möchtest nun deinen weiteren Karriereschritt neben Familie und Beruf gehen? Dann rechnen wir deine Ausbildung an und dein Fernstudium verkürzt sich auf bis zu zwei Jahre.
Oder hast du gerade dein Abitur gemacht und möchtest die Welt bereisen, aber keine Zeit für ein Studium verlieren? Dann ist das Bachelor-Fernstudienangebot der FHM Online-University, dem digitalen Hochschul-Campus der FHM genau das richtige für dich. Zeit- und ortsunabhängig lernst du im FHM-Fernstudium in einer online-basierten Lernumgebung in den Bereichen Psychologie, Pädagogik & Soziales, Wirtschaft, Medien & Kommunikation sowie Sport, Gesundheit & Ernährung. Mehr Informationen zum Ablauf des FHM-Fernstudium erhälst du hier

Unsere Bachelor-Studiengänge
in der FHM Online-University

Wie Präsenz, nur online:
Unsere Bachelor-Studiengänge
im Virtuellen Live-Studium

Unser Top-Up Studium:
Ausbildung anrechnen, Studium
verkürzen & Studiengebühren sparen

Du hast eine Berufsausbildung absolviert und planst deinen nächsten Karriereschritt? Du verfügst über Leistungsnachweise aus einem vorangegangenen/abgebrochenen Studium? Dann führt das Top-Up-Fernstudium dich in kürzester Zeit neben Familie und Beruf zum Studienabschluss!

Wir haben für eine Vielzahl von Ausbildungsabschlüssen eine pauschale Anerkennung von zuvor erbrachten Ausbildungsleistungen konzipiert. Die FHM rechnet dabei die Inhalte deiner Ausbildung in den definierten Anrechnungsstudiengängen vollständig oder teilweise an, was eine gravierende Verkürzung deiner Studiendauer bedeutet – mit zugleich entsprechender Reduzierung der Studiengebühren.

Du sattelst also auf deine berufliche Ausbildung eine akademische Qualifikation auf und erwirbst in kürzester Zeit deinen Fernstudienabschluss.

 

Studieren ohne Abitur im Fernstudium

Studieren ohne Abitur mit einer Ausbildung + 3 Jahre Berufserfahrung

Du kannst auch ohne Abitur an der FHM studieren, wenn Du über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung (min. Niveau DQR 4) sowie mindestens drei Jahre Berufserfahrung (in Vollzeit) verfügst. Das angestrebte Studium sollte idealerweise fachlich zu Deinem Ausbildungsberuf passen – dies ist aber kein Muss. Studiengang und Ausbildung passen zum Beispiel bei der Kombination „Kaufmännische Ausbildung“ und „BWL-Studium“ zusammen. Ob Deine berufliche Qualifikation dem von Dir angestrebten Studiengang entspricht, prüfen wir nach Eingang Deiner Bewerbungsunterlagen in der FHM.

Auch ein fachfremdes Studium ist möglich
Hast Du bereits eine Berufsausbildung absolviert und möchtest Dich in einem anderen Fachgebiet neu orientieren, besteht auch hier die Möglichkeit des Studierens ohne Abitur – dies gilt zum Beispiel, wenn Du eine kaufmännische Ausbildung hast, aber nun Psychologie ohne vorheriges Abitur studieren möchtest, um sich zum Beispiel für eine Tätigkeit im Personalwesen zu qualifizieren.

Um ein fachfremdes Studium aufzunehmen, absolvierst Du an der FHM zunächst eine Zugangsprüfung, mit der wir feststellen, ob Du die generellen Voraussetzungen für ein Studium erfüllst. Um die Grundkenntnisse in den schulischen Hauptfächern nachzuweisen, musst Du zum Beispiel Aufgaben aus den Bereichen Mathematik, Deutsch und Englisch lösen. Zudem testen wir die fachspezifischen Kenntnisse und das Allgemeinwissen. 

Anschließend studierst Du zunächst ein Jahr auf Probe. Das heißt, Du nimmst ganz normal am Hochschulalltag teil, legst alle regulären Prüfungen ab und sammelst damit bereits Credits. Wenn Du nach dieser Zeit eine Mindestanzahl von Credits erreicht hast, ist die Probezeit erfolgreich absolviert und Du kannst Dein Studium wie gewohnt fortsetzen. Die gesammelten Credits bleiben komplett erhalten und werden auf das Studium angerechnet – Du verlierst also keine Zeit.

Studieren ohne Abitur mit einer Ausbildung + Fachlicher Fortbildung, z.B. dem Meister

Eine weitere Möglichkeit für das Studium ohne Abitur ist der Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung und einer anschließenden Aufstiegsfortbildung (Niveau DQR 6). Dies ist eine staatliche Prüfung, mit der Du Dich beispielsweise bereits zur/zum Techniker*in, Erzieher*in oder Fachwirt*in qualifiziert hast. Die bekannte Aufstiegsfortbildung ist aber sicherlich der/die Meister*in. Mit dem Meisterbrief oder einer anderen Aufstiegsfortbildung in der Tasche gelten für Dich die gleichen Zugangsvoraussetzungen wie für Personen mit Abitur. Damit hast Du einen unmittelbaren Hochschulzugang zu Universitäten und Fachhochschulen wie der FHM.

Studieren ohne Abitur nach der 12. Klasse + 1 Jahr Praktikum

Du hast die Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder einer Berufsfachschule des Berufskollegs nach der 12. Klasse (G8: nach dem ersten Jahr der Qualifikationsphase) mit der schulischen Fachhochschulreife verlassen? Der praktische Teil der Fachhochschulreife kann im Anschluss erfolgen – zum Beispiel, in dem Du ein einjähriges Praktikum oder das Freiwillige Soziale Jahr absolviert hast. Wenn Du den Abschluss der 12. Klasse und eine anschließende einjährige Praxistätigkeit nachweist, kannst Du auch ohne Abitur studieren.

Zulassungsvoraussetzungen gemäß Prüfungsordnung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Aufnahme eines Bachelor-Studiums an der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) sind in der Prüfungsordnung beschrieben: 

  1. Voraussetzung für die Aufnahme des Bachelor-Studiums ist die Allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder eine von der zuständigen staatlichen Stelle als hochschulzugangsberechtigt anerkannte Vorbildung.
  2. Auf der Grundlage der „Berufsbildungshochschulzugangsverordnung (im Folgenden: BBHSZVO)“ vom 8. März 2010 können auch folgende Bewerberinnen und Bewerber ohne weitere Prüfung zum Studium zugelassen werden, die einen der folgenden Abschlüsse einer Aufstiegsfortbildung erlangt haben:
        • Meisterbrief im Handwerk nach §§ 45 oder 51a Handwerksordnung,
        • Fortbildungsabschluss, für den Prüfungsregelungen nach §§ 53 oder 54 Berufsbildungsgesetz oder nach §§ 42 oder 42a Handwerksordnung bestehen, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen,
        • eine vergleichbare Qualifikation auf der Grundlage von § 142 Seemannsgesetz,
        • Abschluss einer Fachschule entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz,
        • Abschluss einer mit gemäß zweiten Gliederungspunkt dieses Absatzes vergleichbaren landesrechtlich geregelten Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe,
        • Abschluss einer sonstigen vergleichbaren landesrechtlich geregelten Fortbildung.
  3. Zugang zu einem Studium in einem der Berufsausbildung und der beruflichen Tätigkeit fachlich entsprechenden Studiengang hat gem. BBHSZVO auch, wer die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
        • Abschluss einer nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung oder einer sonstigen nach Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung und
        • eine danach erfolgende mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit in dem erlernten Ausbildungsberuf oder in einem der Ausbildung fachlich entsprechenden Beruf; für Stipendiaten des Aufstiegsstipendienprogramms des Bundes sind zwei Jahre ausreichend.
  4. Auf der Grundlage des § 4 der BBHSZVO kann an einer Zugangsprüfung teilnehmen, wer die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
        • Abschluss einer nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung oder einer sonstigen nach Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung und
        • eine danach erfolgende mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit auch in einem der Ausbildung fachlich nicht entsprechenden Beruf; für Stipendiaten des Aufstiegsstipendienprogramms des Bundes sind zwei Jahre ausreichend. Der beruflichen Tätigkeit gleichgestellt ist die hauptverantwortliche und selbstständige Führung eines Familienhaushalts und die Erziehung eines minderjährigen Kindes im Sinne des § 25 Absatz 5 Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder die Pflege eines Angehörigen im Sinne des § 16 Absatz 5 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz. Eine mindestens hälftige Teilzeitbeschäftigung oder Übernahme der in Satz 3 genannten Aufgaben ist als berufliche Tätigkeit mit dem entsprechenden Anteil anzurechnen. Der Nachweis der Berufsausbildung ist durch entsprechende Dokumente zu belegen.
  5. Die Bewerbung ist unter Angabe des Studiengangs schriftlich an die Hochschule zu richten. Über die Zulassung zur Zugangsprüfung entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Er ist auch für die ordnungsgemäße Durchführung des Zulassungsverfahrens verantwortlich und entscheidet auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungen über die Zulassung zum Studium. Die Prüfung unterteilt sich in eine schriftliche Arbeit sowie eine mündliche Prüfung, die jeweils mit einer Note nach dem FHM-Notenschema (§ 12) bewertet werden. Über die bestandene Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt, das die Durchschnittsnote enthält. Über eine nicht bestandene Prüfung wird ein Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung erteilt. Die bestandene Prüfung berechtigt studiengangsbezogen zur Aufnahme des Studiums an der FHM.
  6. Studieninteressierte mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen können zusätzlich zu ihren Bewerbungsunterlagen einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Dieser soll es den Bewerbern ermöglichen, behinderungs- und krankheitsbedingte Nachteile auszugleichen. In Bezug auf den Nachteilsausgleich gilt bei der Zulassung zum Studium die gleiche Vorgehensweise wie bei den Prüfungen unter §6 (8, 9).
  7. Vom Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung nach § 49 HG kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn Studienbewerber eine studiengangbezogene besondere fachliche Eignung oder besondere künstlerisch-gestalterische Begabung und eine den Anforderungen der Hochschule entsprechende Allgemeinbildung nachweisen. Ebenso können außergewöhnlich begabte Studieninteressenten vor Abschluss der Schullaufbahn Zugang zum Studium bekommen. Hierzu ist eine schriftliche Bewerbung unter Angabe des Studiengangs an die Hochschule zu richten. Die Bewerbungen werden vom Prüfungsausschuss begutachtet und geeignet erscheinende Bewerber werden vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu einer Prüfung eingeladen, die sich in einen schriftlichen und mündlichen Teil gliedert und Fach- sowie Allgemeinwissen überprüft. Bei einer Bewerbung um einen künstlerisch-gestaltenden Studiengang sind zusätzlich praktische Arbeitsproben beizubringen. Die Bewerber werden über das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung schriftlich benachrichtigt. Die bestandene Prüfung berechtigt studiengangsbezogen zur Aufnahme des Studiums an der FHM oder bei außergewöhnlich begabten Studieninteressenten zur Belegung von Einzelmodulen mit der Möglichkeit einer späteren Anerkennung der Prüfungsleistung.
  8. Zur Immatrikulation in duale, ausbildungsintegrierende Studiengänge ist ein Ausbildungsvertrag über eine spezifische Ausbildung nachzuweisen. Für die dualen Studiengänge der FHM Schwerin - Baltic College ist kein Ausbildungsvertrag nachzuweisen, da hier für den Ausbildungsabschluss eine Externenprüfung nach § 45 (2) Berufsbildungsgesetz (BBiG) absolviert wird.

Wir unterstützen Dich bei der Wahl des passenden Fernstudiums

Studienberatung

Ann-Kathrin Schaefer

Ann-Kathrin Schaefer, B.A.

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